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Schulzahnarzt-Dienst

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Schulzahnpflege
Die Schulzahnpflegerin der Schulen Cham besucht alle Kindergartenklassen und die 1. – 4. Primarschulklassen zwei Mal pro Schuljahr. Sie instruiert die Kinder im Zähneputzen, übt mit ihnen und informiert sie altersgerecht über die Zahngesundheit.

Schulzahnärztlicher Untersuch
Der Schulzahnarztdienst des Kantons Zug sieht für alle Kinder ab Eintritt in den Kindergarten bis Schulaustritt eine obligatorische jährliche Untersuchung vor. Das Rektorat stellt zu Beginn des Schuljahres allen Betroffenen einen Gutschein zu, der bei einem Zahnarzt eigener Wahl eingelöst werden kann. Der Zahnarzt rechnet die Kosten direkt mit der Gemeinde ab.

Konservierende Behandlungen
Sollten beim Untersuch weitere notwendige Zahnbehandlungen festgestellt werden, sind diese unbedingt durchführen zu lassen. Die Rechnung für konservierende Behandlungen geht an die Erziehungsberechtigten und ist durch diese zu begleichen. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten. Der Kostenbeitrag wird herabgesetzt, wenn der jährliche obligatorische Untersuch versäumt wurde oder wenn die Schäden auf mangelnde Zahnpflege zurückzuführen sind.

Kieferorthopädische Behandlungen
Es werden nur Beiträge ausgerichtet, sofern ein bewilligtes Gesuch für eine subventionierte kieferorthopädische Behandlung vorliegt. Dieses Gesuch ist durch den Kieferorthopäden bei der Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug einzureichen. Die Rechnungstellung und Kostenbeteiligung erfolgen gleich, wie bei konservierenden Behandlungen.

Kostenbeteiligung durch die Gemeinde anfordern (Rückerstattungsgesuch)
Folgende Dokumente sind bei der Schuladministration, Schulhausstrasse 1, 6330 Cham einzureichen:

Dokumente

Ab 1. August 2022  
Rückerstattungsgesuch Link
Merkblatt Link
Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst gültig ab 01.08.2022 PDF
Verordnung zum Reglement gültig ab 01.08.2022 PDF