Dispensationsgesuch
Dispensationsgesuch (Absenzen allgemein)
Bei Absenzen infolge Krankheit, Unfall oder besonderer Vorfälle ist die Klassenlehrperson unverzüglich zu informieren. Ebenfalls ist nach dieser Absenz der Klassenlehrperson eine schriftliche Entschuldigung mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten zu übermitteln (Arztzeugnis auf Verlangen). Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Therapien sind nach Möglichkeit ausserhalb der Unterrichtszeit zu terminieren.
Voraussehbare Absenzen für besondere Anlässe bis zu maximal vier Halbtagen pro Schuljahr können in Ausnahmefällen von der Klassenlehrperson bei Vorliegen eines begründeten Gesuchs bewilligt werden. Das Gesuch muss von den Erziehungsberechtigten mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei der Klassenlehrperson eingereicht werden.
Dispensationsgesuch (Absenzen ab 4 Halbtagen)
Voraussehbare Absenzen, die mehr als vier Halbtage pro Schuljahr dauern, werden in der Regel nicht bewilligt. In Ausnahmefällen kann die Schulleitung ein schriftlich begründetes Gesuch bewilligen. Das Gesuch muss von den Erziehungsberechtigten mindestens acht Wochen im Voraus schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden.
Während den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien werden keine Absenzen bewilligt. In Ausnahmefällen kann die Rektorin/der Rektor ein schriftlich begründetes Gesuch bewilligen. Das Gesuch ist mindestens acht Wochen im Voraus schriftlich beim Rektorat einzureichen. Die Behandlung eines Gesuchs kann bis zu zwei Wochen dauern.
Informationen
- Datum
- 29. Januar 2019
Dokumente
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Dispensationsgesuch.docx (DOCX, 67.72 kB) | Download | 0 | Dispensationsgesuch.docx |